Der „Begleitete Umgang“ ist ein Angebot für Kinder und Eltern in Trennungs- und Scheidungskrisen.

Im Mittelpunkt steht immer das Recht des Kindes auf beide Eltern.

Das Kind erhält die Möglichkeit, den getrennt lebenden Elternteil in einem weitgehend spannungsfreien Rahmen zu treffen.
Die Eltern erhalten darin Unterstützung, ihre Rolle als Elternpaar neu auszufüllen.

Es steht fest:
Ein Kind trägt Teile beider Eltern in sich. Einen Elternteil zu verleugnen, würde bedeuten, einen Teil der eigenen Persönlichkeit zu verleugnen.
Kinder brauchen die Möglichkeit, sich von beiden Eltern ein realistisches Bild zu machen. Sonst entsteht ein Mythos.
Die Elterntrennung kann besser verkraftet werden, wenn Kontakt zu beiden Elternteilen möglich ist.
Eltern, die die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen, entlasten das Kind von Schuldgefühlen.
Ein Kind, das von beiden Elternteilen geliebt wird, entwickelt ein gesünderes Selbstbewußtsein.

Voraussetzungen für einen gelungenen begleiteten Umgang sind:

- die Kontaktaufnahme beider Eltern mit dem Kinderschutzbund
- Gemeinsames Erstgespräch mit Vereinbarungen zum begleiteten Umgang
- Kennenlernen des Kindes
- Begleitete Besuchskontakte
- Orientierungsgespräch
- weitere Besuchkontakte
- Abschlussgespräch mit Vereinbarung der Eltern über die zukünftige Regelung

Das Projekt "Begleiteter Umgang" wird in Zusammenarbeit mit
- dem Familiengericht
- dem Jugendamt
- dem Frauenhaus
- Verfahrenspflegern/innen durchgeführt.

Die Kostenübernahme kann beim örtlichen Jugendhilfeträger beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: