13.12.2011

DKSB begrüßt Einigung beim Kinderschutzgesetz


Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. (DKSB) begrüßt den Kompromiss zum Bundeskinderschutzgesetz, der morgen vom Vermittlungsausschuss beschlossen werden soll.
„Es ist gut, dass die Mittel für die Familienhebammen zu Mitteln für Frühe Hilfen erweitert und dauerhaft aufgestockt werden. Da sie den Kommunen unbefristet zur Verfügung gestellt werden, haben die Kommunen die Freiheit, die Mittel passgenau für die Bedürfnisse der Familien einzusetzen. Es hat sich gelohnt, dass der Bundesrat hier nachverhandelt hat“, sagte Heinz Hilgers, Präsident des DKSB. Nun könne das Gesetz wie ursprünglich geplant am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Weiterhin erforderlich seien noch Änderungen im Gesundheitsrecht die im neuen Bundeskinderschutzgesetz nicht berücksichtigt wurden. Kinderschutz sei nicht nur Sache der Familien-, Kinder- und Jugendhilfe, sondern auch des Gesundheitswesens. „Das Bundesgesundheitsministerium muss nun mit einem weiteren gesetzlichen Verfahren entsprechende Regelungen im SGB V umsetzen“, fordert Hilgers die Bundesregierung zum Handeln auf.
Hilgers äußerste sich dazu in der tageszeitung.