10.1.2011

Stellungnahme des Deutschen Kinderschutzbund Bundesverbandes e.V.
zum Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes – Erhöhung der Rechtssicherheit für
Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätze

Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. begrüßt und unterstützt die
geplante Änderung des § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG) im
vollen Umfang. Der Deutsche Kinderschutzbund hatte sich im Rahmen seiner
Lobbyarbeit seit mehreren Jahren dafür eingesetzt, sogenannten „Kinderlärm“ nicht als
schädliche Umwelteinwirkung, sondern als Ausdruck der Lebensfreude spielender
Kinder wahrzunehmen. Der nun endlich auf den Weg gebrachte Gesetzesentwurf
entspricht unserer Forderung.
Insbesondere begrüßen wir die beabsichtigte Änderung der Baunutzungsverordnung mit
dem Ziel, in reinen Wohngebieten Kindertageseinrichtungen, die den Bedürfnissen der
Bewohner des Gebiets dienen, generell zuzulassen. Wir fordern den Gesetzgeber auf,
diese Änderung baldmöglichst auf den Weg zu bringen.
Im Bebauungsplanverfahren erfolgt allerdings außerdem eine Abwägung öffentlicher
und privater Belange. Um sicher zu stellen, dass eine Abwägung grundsätzlich im
Interesse der vom Gesetzgeber mit diesem Gesetzentwurf verfolgten Ziele vorgenommen
wird, empfiehlt der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. deshalb, die
Kinderrechte nach der UN-Kinderrechtskonvention, zu denen auch das Recht auf Bildung
(Art. 28 UN-Kinderrechtskonvention) und das Recht auf spielen (Art. 31 UNKinderrechtskonvention)
gehören, in das Grundgesetz aufzunehmen, damit diese als
öffentliche Belange gegen private Belange von Eigentümern (geschützt nach Art 14 GG)
und Nachbarn vorrangig abgewägt werden.
Nach Auffassung des Deutschen Kinderschutzbund Bundesverbandes e.V. können nur
auf diese Weise die von der vorliegenden Änderung des Bundes-
Immissionsschutzgesetztes und von der beabsichtigten Änderung der
Baunutzungsverordnung verfolgten Ziele verfassungsrechtlich abgesichert werden.

Berlin, 10.01.2011, Johanna Suwelack
Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB): Für die Zukunft aller Kinder!
Im DKSB (1953 in Hamburg gegründet) sind über 50.000 Einzelmitglieder in ca. 425
Ortsverbänden aktiv - und machen ihn zum größten Kinderschutzverband Deutschlands. Sie
setzen sich gemeinsam mit über 10.000 Ehrenamtlichen und rund 3.000 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern für Kinder und gegen Missstände ein, drängen Politiker und Verwaltung zum
Handeln und packen selber an. Der DKSB will Kinder stark machen, ihre Fähigkeiten fördern, sie
ernst nehmen und ihre Stimme hören. Daher setzt sich der DKSB mit den Schwerpunktthemen
Kinderrechte, Kinder in Armut und Gewalt gegen Kinder für die Kinder in unserem Land ein.
Kontakt:
Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Schöneberger Str. 15
10963 Berlin
Tel (030) 21 48 09-0
Fax (030) 21 48 09-99
Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.dksb.de
© Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Wir bitten Sie vor Weitergabe oder Abschrift der Stellungnahme im Ganzen oder in einzelnen
Teilen, sowie der Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, Nachbildung oder sonstigen
Verwertung Kontakt mit dem Deutschen Kinderschutzbund Bundesverband e.V. aufzunehmen.